Diskussionsrunde „Windkraftanlagen auf dem Lammerskopf“ vom 12.7.2023 in der Odenwaldhalle Wilhelmsfeld

Zwischen Wilhelmsfeld, Ziegelhausen, Schönau und Kleingemünd hat ForstBW eine große Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen „am Lammerskopf“ inmitten des Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald“ ausgeschrieben.

Als Beitrag zur kontroversen Debatte fand in der Odenwaldhalle in Wilhelmsfeld eine Podiumsdiskussion statt, mit Teilnehmern aus Politik, Verwaltung und Naturschutzverbänden.

Auf unseren Wunsch hin haben die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion ihre Redemanuskripte zur Verfügung gestellt, die wir auf unserer Webseite unkommentiert veröffentlichen. Somit können alle Interessierten die Stellungnahmen und Positionen zum Thema nochmals nachlesen

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte Sie alle am heutigen Abend zu unserer Diskussionsrunde in der Odenwaldhalle in Wilhelmsfeld begrüßen – einer Diskussionsrunde, die einem Thema gewidmet ist, das die Gemüter im Steinachtal nun schon seit einigen Monaten erhitzt und teilweise auch zu heftigen Abwehrreaktionen geführt hat, weil es vielfach für Unverständnis, Bestürzung und Verdruss sorgt.

Dieses Thema betrifft nicht nur das Steinachtal mit seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, sondern auch die Menschen in Neckargemünd und in Heidelberg und hier insbesondere in Ziegelhausen und in Peterstal. Bei diesem Thema geht es um die Errichtung einer hohen Anzahl von Windkraftanlagen rund um den Lammerskopf. Oder mit anderen Worten: Es geht um die Errichtung eines Windenergieparks in einem ökologisch sensiblen FFH-Schutzgebiet, das zugleich zu großen Teilen ein Wasserschutzgebiet beinhaltet.

Es ist allgemein bekannt, dass im Falle des Lammerskopfs immer wieder von 10-15 Windkraftanlagen gesprochen wird – so zuletzt in der Rhein Neckar Zeitung in der Ausgabe vom 10.07.2023, wo über den Sternmarsch des GVV und der Bürgerinitiative „Lebenswerter Odenwald“ berichtet wurde, der am Samstag stattgefunden hat. Es wird von 10-15 Windkraftanlagen gesprochen. Aber es könnten deutlich mehr als 15 Anlagen werden – möglicherweise auch weniger. Faktisch befinden wir uns im Augenblick in einer Phase großer planerischer Unsicherheit. Stand jetzt weiß niemand genau, was uns im Steinachtal wirklich erwartet.

Sicher ist nur, dass die Ausschreibung der ca. 600 ha Staatswaldfläche zu zwei Losen, die gegenwärtig noch läuft, am 19. Juli, also in einer Woche enden wird.

Wir dürfen davon ausgehen, dass der Forst BW, der im Auftrag der Landesregierung die Flächen ausgeschrieben hat, bis spätestens Ende Oktober bekannt geben wird, welchem Investor bzw. welcher Investorengruppe er den Zuschlag erteilt. Der erste Verfahrensschritt – das müssen wir uns klar vor Augen führen, damit sich niemand falschen Hoffnungen hingibt – der erste Verfahrensschritt ist bereits erfolgt. Dieser Schritt beinhaltet die Ausschreibung der Staatswaldfläche für Investoren und d.h. der Prozess zur Errichtung von Windkraftanlagen rund um den Lammerskopf ist durch den Forst BW eröffnet worden, wenn auch mit offenem Ausgang! 

Und weil das so ist, freuen wir uns – wenn ich von wir spreche, dann meine ich den Gemeindeverwaltungsverband Schönau mit seinem Geschäftsführer Werner Fischer sowie die Mitgliedsgemeinden Heiligkreuzsteinach, Schönau, Heddesbach und Wilhelmsfeld mit der Bürgermeisterkollegin Sieglinde Pfahl und den Bürgermeisterkollegen Matthias Frick und Volker Reibold – freuen wir uns, dass wir für den heutigen Abend die drei für uns zuständigen Landtagsabgeordneten, Herrn Hermino Katzenstein von Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Jan-Peter Röderer von der SPD und Herrn Dr. Albrecht Schütte von der CDU, gewinnen konnten. Sie werden uns als Landtagsabgeordnete Rede und Antwort stehen und zugleich ihre Sicht auf das Thema „Windkraftanlagen auf dem Lammerskopf“ darlegen. Sehr geehrter Herr Katzenstein, sehr geehrter Herr Röderer, sehr geehrter Herr Dr. Schütte herzlich willkommen in Wilhelmsfeld! Es ist gut, dass Sie den Weg zu uns, zu den vielen interessierten und teilweise sicherlich auch besorgten Bürgerinnen und Bürgern gefunden haben. Es sei erwähnt, dass alle drei Abgeordneten sofort, als die Idee zu der heutigen Veranstaltung aufkam, ihre Teilnahme zugesagt hatten.

Darüber hinaus möchte ich Herrn Peter Erb begrüßen. Herr Erb ist kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Umwelt. Die Stadtwerke Heidelberg – das dürfte mittlerweile auch allgemein bekannt sein – haben sich gemeinsam mit Bürgerenergiegenossenschaften auf die Ausschreibung der Flächen des Forst BW mit einem eigenen Projekt beworben. Herr Erb wird uns heute also vor allem die Interessen und die Sichtweise der Heidelberger Stadtwerke zum Thema „Windkraftanlagen auf dem Lammerskopf“ näherbringen. Und last not least möchte ich Herrn Dr. Jochen Schwarz begrüßen, der selber in Wilhelmsfeld wohnt, der Kreistagsabgeordneter der Grünen und Vorsitzender des BUND Steinachtal ist. Der GVV und seine Mitgliedsgemeinden haben zur Kenntnis genommen, dass sich sowohl der BUND als auch der NABU gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Lammerskopf aussprechen – und zwar nicht, weil der BUND und der NABU gegen Windkraftanlagen sind, sondern weil sie zu der Einschätzung kommen, dass die Flächen rund um den Lammerskopf aufgrund ihres Schutzstatus und ihrer wichtigen Funktion für die Biodiversität nicht geeignet sind.

Unverständlich bleibt uns, d.h. dem GVV und seinen Mitgliedsgemeinden, wie es sein kann, dass der Forst BW eine Ausschreibung von Staatswaldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgerechnet in einem FFH-Gebiet und Wasserschutzgebiet vornimmt. Umgekehrt müsste doch die Maxime lauten: Zuerst werden Windkraftanlagen in der Fläche errichtet, wo keine schwerwiegenden Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen. Und erst im Anschluss hieran, wenn diese Flächen ausgereizt sind, kann man in Erwägung ziehen, Windkraftanlagen auch im Wald zu errichten. Das Land Baden Württemberg, mithin die Landesregierung und der Forst BW haben sich jedoch genau für den umgekehrten Weg entschieden:

das verstehe, wer will.

Dass man im Falle des Lammerkopfs durch die Errichtung von Windkraftanlagen erst einmal in Teilen zerstören muss, was man doch gerade durch die Errichtung von Windkraftanlagen erhalten will, nämlich den qualitativ hochwertigen Mischwald, dessen alte Baumbestände einen Lebensraum für viele bedrohte Arten bieten, genau das halten wir für den falschen Weg!

Ich möchte nun dem Geschäftsführer des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau, Herrn Werner Fischer, das Wort übergeben, damit er die Sichtweise des GVV und die Zusammenhänge, wie sie sich uns darstellen, kurz erläutert.                     

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

heute Abend findet die 5. Veranstaltung zum Thema Windkraft in dem Gebiet zwischen Wilhelmsfeld und Neckargemünd sowie zwischen Schönau und Altneudorf auf der einen Seite und Ziegelhausen und Peterstal auf der anderen Seite statt.

Alle Veranstaltungen waren gut bis sehr gut besucht und auch heute sehen wir ja, dass das Interesse sehr groß ist. Deshalb schon jetzt vielen Dank dafür, es zeigt uns, dass wir mit unserer Vorgehensweise und der Art der Information richtigliegen.

Viele von Ihnen haben mindestens eine der Veranstaltungen besucht und kennen deshalb die Haltung des GVV und seinen 4 Mitgliedsgemeinden Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Stadt Schönau und Wilhelmsfeld.

Wer heute die RNZ gelesen hat, konnte das auch nochmal sehr gut nachlesen. Ich werde daher heute nur sehr verkürzt darauf eingehen.

Ebenso war heute in der RNZ zu lesen, dass viele Gegner behaupten, dass die Wirtschaftlichkeit der Windräder in diesem Gebiet nicht gegeben sei und verweisen auf offenbar zweifelhafte Gutachten.

Um das hier und heute nochmals klar zu verdeutlichen, weder die Bürgermeisterin Pfahl noch die Bürgermeister Dr. Dangel, Frick und Reibold noch ich selbst, maßen uns an, das beurteilen zu können, weshalb wir auch nie einen solchen Grund genannt haben.

Teilweise ist der Eindruck entstanden, dass wir uns gegen Windkraftanlagen ausgesprochen hätten. Das stimmt so nicht und darauf habe ich immer wieder hingewiesen.

Die Damen und Herren Gemeinderäte der 4 Mitgliedskommunen sowie die Verbandsversammlung des GVV Schönau haben sich in jeweils einstimmigen Beschlüssen für den Erhalt des Schutzgebietes mit seiner in unseren Augen sehr wichtigen Naherholungsfunktion ausgesprochen.

Über das rd. 800 Fußballfelder große Gebiet liegt in weiten Teilen eine Europäische Schutzverordnung, es handelt sich um ein FFH-Gebiet. FFH steht für Fauna, Flora und Habitat und die Schutzverordnung dient dem Schutz der Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Dazu wird Ihnen Herr Dr. Schwarz vom BUND heute sicherlich einiges sagen. Außerdem reden wir von einem Landschaftsschutzgebiet, es beinhaltet Biotope und große Teile liegen in einem Wasserschutzgebiet. Und nicht zuletzt droht uns eine Umzingelung durch Windkraftanlagen.

Sowohl die BUND-Ortsverbände aus dem Steinachtal, aus Neckargemünd und aus Heidelberg als auch der Nabu Rhein-Neckar Odenwald haben sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet ausgesprochen.

Uns ist durchaus bewusst, dass es zur Energiewende Windkraft braucht, genau deshalb haben die Gremien auch beschlossen, ebenfalls einstimmig übrigens, dass wir eine geringe Anzahl von Anlagen akzeptieren würden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Von den Befürwortern von Windkraftanlagen in diesem Gebiet ist oft zu hören und zu lesen, dass man das Gebiet durchaus als kritisch betrachtet und bewertet und dass man deshalb bei der Errichtung der Anlagen besonders vorsichtig und schonend vorgehen müsse.

Kann man das wirklich?

Wir rätseln, wie das gehen könnte. Dass man den Beton für die Fundamente und die einzelnen Teile der Windräder mit dem Lastenfahrrad in den Wald bringt, wird vermutlich nicht funktionieren. Vielleicht hören wir da heute etwas dazu.

Wir sind der Meinung, dass sich Freiflächen sehr viel besser eignen. Solche Flächen erfordern den geringsten Eingriff, sind in der Regel gut erreichbar und können anschließend zumindest größtenteils auch wieder genutzt werden. So macht das z.B. Rheinland-Pfalz.

Kürzlich stand ein Bericht in der RNZ, dass rund um Speyer 25 Windräder aufgestellt werden sollen und dass sich kaum Widerstand regen würde, während über den Lammerskopf noch heftig gestritten werde.

Der Unterschied liegt darin, dass die Windräder rund um Speyer auf freiem Gelände errichtet werden sollen und keines davon im Wald.

Und damit dürfte dann auch das Argument, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei, widerlegt sein.

Außerdem muss nach unserem Empfinden Natur- und Artenschutz ohnehin vor Wirtschaftlichkeit stehen.

Nun zu den Regularien heute Abend:

Unsere Gäste werden jetzt zunächst jeweils eine Redezeit von 5 Minuten haben. In der Zeit können sie darlegen und begründen wie sie zur Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet stehen und wofür sie einstehen.

Anschließend werden zunächst wir die Fragen stellen, die uns eingereicht wurden. Sie wissen, wir hatten Ihnen ja die Möglichkeit gegeben, Fragen beim GVV schriftlich einzureichen.

Wenn wir damit durch sind, glauben wir, dass wir noch etwas Zeit haben um noch Fragen aus der Zuhörerschaft zuzulassen.

Insgesamt wollen wir aber einen Zeitrahmen von 2 Stunden nicht überschreiten.

Ausschreibung der ForstBW von Waldflächen für die Windkraft am Lammerskopf

Dr. Jochen Schwarz

Vorsitzender des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald, sowie Vorsitzender des BUND Ortsverbands Steinachtal

 

Ich danke dem GVV sehr herzlich für die Einladung und die Möglichkeit, die Position des BUND zur Ausweisung der Windkraftflächen am Lammerskopf darlegen zu können.

 

Ich möchte an dieser Stelle gleich vorwegschicken:

Der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.)
spricht sich entschieden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus!

Die Klimakrise ist nicht wegzudiskutieren und darf nicht verharmlost werden.

Aber die Menschheit steht gegenwärtig vor einer Zwillingskrise

Klimakrise – Biodiversitätskrise

Diese Krisen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Der Erhalt der natürlichen Lebensräume und der Artenvielfalt gelingt nur mit dem Schutz des Klimas.

UND

Wir können die Klimakrise nur mit mehr Naturschutz überwinden.

 

Dieser Tatsache trägt auch das Restauration-Law der EU Rechnung, das kürzlich nur mit einer hauchdünnen Mehrheit im EU-Parlament verabschiedet wurde. Daraus wird ersichtlich, dass viele Parteien noch nicht verstanden haben, wie dringlich der Schutz der Biodiversität und der Lebensräume für die Zukunft der Menschheit ist.

Deswegen lehnt der BUND die Ausschreibung der Waldflächen zwischen Ziegelhausen und Schönau/Wilhelmsfeld ab.

Die Flächenauswahl muss insgesamt als ausgesprochen ungeschickt angesehen werden.

Damit wird viel Zeit für den dringend benötigten Ausbau der Windkraft verloren gehen.

Gleichzeitig wird mindestens leichtfertig viel Widerstand in der Bevölkerung gegen den Klimaschutz erzeugt.

Das Gebiet am Lammerskopf hat als Planungsraum für die Windenergie ein extremes Konfliktrisiko.

Das Gebiet war bislang eindeutig eine Naturschutzvorrangfläche – auch und gerade in forstlicher Hinsicht.

  • Hier wurden auffällig viele Waldrefugien und Habitatbaumgruppen ausgewiesen.
  • Es gibt dort zwei Naturschutzgebiete, die für den Schutz von Wanderfalken und Uhus von Bedeutung sind.
  • Eine Trasse des Generalwildwegeplans führt im Süden durch das Gebiet.

Kürzlich wurde von der LUBW ein „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie“ veröffentlicht. Darin werden landesweit Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Fledermausarten beschrieben und diese Gebiete räumlich von weniger bedeutenden Arealen abgegrenzt.

Unterschieden werden dabei Gebiete der Kategorien A und B. Darüber hinaus werden sogenannte Sonderstatusarten unter den Fledermäusen definiert.

Gebiete der Kategorie B sind gekennzeichnet durch Schwerpunktvorkommen von drei windkraftsensiblen Arten – dies trifft für das gesamte Ausschreibungsgebiet am Lammerskopf zu. In Gebieten dieser Kategorie ist im Rahmen der Abwägung im Falle einer Windenergienutzung mit einer „erheblichen Beeinträchtigung von Artenschutzbelangen“ zu rechnen.

Gebiete der Kategorie A sind gekennzeichnet durch Schwerpunktvorkommen von vier oder mehr windkraftsensiblen Arten – diese Kategorie wurde bisher nur im Nordosten des Ausschreibungsgebietes vergeben. Die Beeinträchtigung von Artenschutzbelangen im Zuge der Windkraftplanung in diesen Zonen wird als „ganz erheblich“ bezeichnet.

Die Vorkommen besonders seltener und gefährdeter windkraftsensibler Arten, sogenannter Sonderstatusarten, werden der Kategorie A gleichgestellt. Es reicht das Vorkommen einer der so klassifizierten Arten.

Am Lammerskopf wurden bislang insgesamt 11 Fledermausarten festgestellt,
davon 7 mit „besonderer artenschutzfachlicher Bedeutung“
und 1 Sonderstatusart (Mopsfledermaus)

 

Besonders hervorzuheben ist aber die Tatsache, dass ein Großteil des Ausschreibungsgebietes zum FFH-Gebiet [1](„Steinachtal und Kleiner Odenwald“) gehört.

Für dieses FFH-Gebiet wurde ein Managementplan erarbeitet. Darin sind gerade die windkraftsensiblen Fledermausarten als sogenannte Zielarten festgehalten.

Der FFH-Status verpflichtet das Land Baden-Württemberg sicherzustellen, dass sich die Erhaltungszustände der europaweit streng geschützten Arten und Lebensraumtypen des Gebiets nicht verschlechtern.

Es handelt sich hier um verschiedene Lebensraumtypen des Buchenwaldes, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung hat, weil diese Lebensraumtypen schwerpunktmäßig in unserem Bundesland vorkommen.

Der BUND wendet sich klar gegen eine Demontage des Europäischen Naturschutzes und fordert deshalb bei der Planung neuer Windkraftstandorte die Freihaltung spezieller Schutzgebietskategorien (Nationalparke, FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete), sowie der im LUBW-Fachbeitrag definierten Schwerpunktvorkommen der Kategorien A und B für Vögel und Fledermäuse.

FFH-Gebiete werden dringend gebraucht für die von der Bundesregierung angekündigten Artenhilfsprogramme. Wo sonst sollen diese stattfinden?

Wir sollten den Wald, den wir für den Klimaschutz dringend brauchen, so wenig wie möglich schädigen! Deshalb plädiert der BUND bei der Standortprüfung für den Windkraftausbau die Reihenfolge: Zunächst Offenland und dann erst ökologisch minderwertige Waldbereiche

Aber nicht nur die Energieerzeugung muss neu geregelt werden.

Wir müssen auch Energie sparen, um das Klima zu schützen!!

Und wir müssen den Flächenverbrauch stoppen: Baden-Württemberg muss die Versiegelung natürlicher Böden möglichst schnell mindestens auf Netto-Null reduzieren. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde der Volksantrag „Ländle leben lassen“ gestartet.

Es hängt alles miteinander zusammen – alle haben Verantwortung!

[1] FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU

Von Herrn Röderer liegt das Redemanuskript leider nicht vor. Wir hatten ihn mehrmals vergeblich gebeten, uns dieses zur Verfügung zu stellen.

Sehr geehrter Herr Dangel, Sehr geehrte Frau Pfahl, Sehr geehrter Herr Fischer, Sehr geehrte Kollegen,

Ich bedanke mich herzlich für die Einladung zur heutigen Veranstaltung. Gleichzeitig danke ich dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau und den Gemeinden für die gute Öffentlichkeitsarbeit, die sie zu den möglichen Windkraftanlagen auf dem Gebiet „Lammerskopf“ machen.

Auch heute möchte ich zunächst nochmals betonen, dass ich mir eine andere Einbindung der Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern gewünscht hätte, bevor Forst BW die Flächen zur Nutzung durch Windkraftanlagen ausschreibt.

Vorneweg auch die klare Aussage: Den Lammerskopf – besser bekannt als Münchel, Sitzbuche und Lärchengarten – halte ich unter Abwägung verschiedener Gesichtspunkte nicht für den richtigen Ort, um Windkraftanlagen zu errichten.

Aus dieser Aussage und der Aussage, dass ich Windräder in Industriegebieten mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung für geeigneter als an ökologisch sensiblen Orten halte, hat die Rhein-Neckar Zeitung folgendes gemacht: „Der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Albrecht Schütte stellt sich mit einer Erklärung gegen das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung beim Windradbau in Staatsforstflächen.“ Zum einen sind solche Interpretationen, um das Vorgehen der Rhein-Neckar-Zeitung freundlich zu beschreiben, der Grund warum mein Statement gerade mitgeschnitten wird, zum anderen möchte ich klar sagen: Um die Klimaziele zu erreichen, ist Windkraft ein Baustein. Gerade weil die AKW in Baden-Württemberg abgeschaltet wurden, – allein um Neckarwestheim II zu ersetzen, brauchen wir ca. 1 000 Windräder – müssen wir Fläche ausweisen und es werden auch Windräder im Wald gebaut werden.

Als Parlament haben wir beschlossen landesweit 1,8% als Vorrangfläche für Windenergie auszuweisen. Dieses Ziel wird auf dem Baden-Württembergischen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar erreicht. Aufgrund von eigenem Nachfragen bei Gemeinden bzw. Suche im Internet wird dieser Zielwert für unsere Region aller Voraussicht nach sogar deutlich überschritten werden – und zwar ohne Lammerskopf.

D.h. die notwendige Fläche für Windkraft kann zur Verfügung gestellt werden.

Das Gebiet Lammerskopf ist weitestgehend FFH-Gebiet, es ist Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets, aufgrund der Topographie erfordert die Errichtung von Windkraftanlagen größere Eingriffe in die Natur als anderswo, die nächsten Abnehmer bzw. Stromleitungen sind weiter weg. Zudem ergäbe sich eine Umzingelung gerade für einige im Steinachtal. Daher halte ich dieses Gebiet für Windkraftanlagene für unpassend.

Und nochmals, es gibt andere Orte auch im Wald, da ist die Situation anders. Die Planung der Stadt Waibstadt unweit von der AVR und unweit einer Autobahnabfahrt Windräder zu errichten, beurteile ich nach den mir vorliegenden Informationen anders.

Wir müssen wieder lernen abzuwägen. Es gibt nicht nur schwarz oder weiß. Viele Gesichtspunkte sollten berücksichtigt werden:

  • Energieerträge
  • Ökologische Wertigkeit einer Fläche
  • Zuwegung,
  • Leitungen,
  • Distanz zu Abnehmern
  • Mögliche Umzingelung
  • Und auch Wirtschaftlichkeit

All diese Punkte müssen eine Rolle spielen und ich hoffe, dass sich genau diese Abwägung im Regionalplan spiegelt. Z.B: mit einer Ausweisung von Flächen in Eberbach, die in einer Volksabstimmung befürwortet wurden und keine Ausweisung von Flächen am Lammerskopf.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen, dass ich mich weiterhin im Landtag dafür einsetzen werde, dass in Industriegebieten und entlang von Autobahnen Windkraft mit Abstand zur Wohnbebauung realisiert werden kann. Gerade, weil der Strom dann direkt verbraucht werden kann.

Ich werde heute hier sicher viel Gegenwind verspüren.
Aber viel Wind ist ja auch gut, der weht hier oben ja besonders stark.
Denn viel Wind bedeutet auch gute Bedingungen für WKAs.

Viel Wind ist eine Voraussetzung für einen guten WKA-Standort – aber nicht die einzige!

Auch die Belange des Natur- und insbes. des Artenschutzes müssen beachtet werden.
Und der „Menschenschutz“,
was durch den hinreichenden Abstand zur Wohnbebauung gewährleistet wird.

Viele von Ihnen können wahrscheinlich das Wort „Krise“ nicht mehr hören – Corona, Ukraine, Inflation.

Dennoch:

Die Klimakrise und das Artensterben sind die größten Bedrohungen für die Menschheit!

Und wir spüren doch alle schon dass, was uns die Wissenschaft seit rund 40 Jahren prophezeit hat.

Die Wetterextreme nehmen zu, seien es Starkregenereignisse wie im Ahrtal vor gut 2 Jahren
oder
häufiger werdenden wiederkehrenden Hitzeperioden – wir schwitzen aktuell.

Dieses Jahr ist wohl besonders schlimm und besorgniserregend – die Temperaturen im Nordatlantik schnellen gerade massiv über das langjährige Mittel hinaus.

Normal ist ein Korridor von +/- 0,6 Grad.
Die letzten Wochen sind sie bei rund einem Grad über dem Mittel.
Und ein wärmerer Ozean bedeutet eben mehr heiße Hitzeperioden. Mit all den Folgen!

Wir haben seit Jahrzehnten kein Wissensdefizit – sondern ein Handlungsdefizit!

Um die Folgen der Klimakrise zu mildern müssen wir viel, viel stärker entgegensteuern – global und lokal!

Wir müssen primär Energie einsparen!
Aber wird nicht reichen, bei weitem nicht!

DER Schlüssel ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, also der PV und insbesondere der Windenergienutzung.

Im RNK dreht sich noch kein einziges WR
wir müssen doch auch hier Verantwortung übernehmen und auch unseren Beitrag leisten!

Das Land steht nun zu seiner Verantwortung und schreibt durch ForstBW zum Glück seit zwei Jahren auch Flächen aus.

Das kann das Land natürlich nur dort tun, wo es Eigentümer ist – und wenn es grundsätzliche geeignete Flächen sind.

Hier am Lammerskopf gibt es nun tatsächlich Naturschutzhindernisse (Dr. Schwarz): FFH-Gebiet.
Zwei zu schützende Güter:
Fledermäuse und alte Buchenbestände.

Beide Hindernisse nach meiner derzeitigen Einschätzung auflösbar:
– Abschaltautomatik, und Erfassung (1 – oder 2 Jahre). Alte – –– Buchenbestände nicht flächendeckend, eher in Gruppen
=> genaue Platzierung mit Betreiber abstimmbar. Besser mit dem örtliche Konsortium aus Stadtwerken und BEGs

Ob ich Recht habe sprich ob WKAs überhaupt möglich sind, wird in dem ausführlichen Gutachten untersucht werden.

=> Das müssen wir abwarten.

Zu sagen, geht doch einfach in die Fläche, auf die Äcker, ist zu simpel gedacht.

Zum einen hat das Land selber nur wenige offene Feldflächen und die sind sehr kleinteilig und verstreut und nicht windhöffig genug.
Aber:
Die werden gerade auch auf ihre Eignung geprüft!

Und Offenland bedeutet auch nicht, dass keine Probleme mit dem Artenschutz bestehen – dort ist es genauso schwierig.

Dort jagt z.B. der Rotmilan – und schaut dabei nach unten und sieht die Rotorblätter nicht…

Also, meine Haltung ist:

Die Klimakrise erfordert einen schnellen und massiven Ausbau der Windenergie.

Auch im Wald.

Vielleicht ist der Lammerskopf geeignet – aber dazu müssen wir das entsprechende Natur- und Artenschutzgutachten abwarten.

Noch ein Wort zu Herrn Schütte: In der RNZ sprach er sich für WKAs in Industriegebieten au.
Netter Versuch.
Aber hier in der Region gibt es keine Industriegebiete, die
zum einen halbwegs windhöffig sind und
– wichtiger –
auch mehr als 700 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind!

Anfang des Jahres wurde bekannt, dass Forst BW Flächen in Heidelberg und den benachbarten Kommunen zur Windkraftnutzung ausschreiben möchte. Es handelt sich um eine Fläche mit insgesamt 600 ha.

Drei Energiegenossenschaften – Heidelberger Energiegenossenschaft, Energiegenossenschaft Starkenburg, Bürgerenergiegnossenschaft Kraichgau – haben sich mit den Stadtwerken Heidelberg zu einer Bietergemeinschaft zusammen verbunden. Ziel der Bietergemainschaft war es, den Zuschlag für die Flächen im Zuge eines Sonderverfahrens zu erhalten.

Die Bietergemeinschaft hat ihre Bewerbungsunterlagen bei Forst BW eingereicht. Voraus gegangen war ein persönliches Treffen bei Forst BW, bei dem die Eckpunkte der Bewerbung präsentiert wurden.

Schwerpunkt der Verwendung des erzeugten Stroms stellten zum Einen die Wärmegewinnung mittels Wärmepumpen auf Heidelberger Gemarkung  sowie die Belieferung von Heidelberger Unternehmen und großen Unternehmen in der Region dar. In dem Sonderverfahren sind mehrere Fälle aufgeführt, die eine Vergabe nach dem Sonderverfahren rechtfertigen würden. Da die Nutzung des erzeugten Stroms zur Wärmegewinnung in Verbindung mit der Speicherung der Wärme im Wärmespeicher Leuchtturmcharakter hat, wurden die Unterlagen entsprechend eingereicht.

Nach Prüfung der Unterlagen durch Forst BW in Verbindung mit den zuständigen Ministerien wurde entschieden, den Zuschlag nicht im Sonderverfahren  zu erteilen.

Ende Mai erfolgte die Ausschreibung der Flächen auf der homepage von Forst BW. Gegenüber den ersten Informationen Anfang des Jahres wurde die Gesamtfläche nun in zwei Lose aufgeteilt, das eine Los mit 110 ha im Bereich Heidelberg – Neckargemünd, das zweite Los Richtung Steinachtal mit 480 ha.  Die Ausschreibungskriterien wurden dahingehend geändert, dass die finanziellen Kriterien von 70 % auf 60 % gesenkt wurden.

Die Projektbeschreibung wurde konkretisiert und wird nun mit 40 Punkten bewertet. Eine genauere Analyse ergab, dass in der Projetbeschreibung auch finanzielle Parameter enthalten sind, was im Ergebnis dazu führt, dass die finanziellen Aspekte wieder in Summe eine höhere Gewichtung erhalten.

Das Bieterkonsortium wurde um die Trianel Wind und Solar erweitert. Diese Gesellschaft hat Expertise in Bau und Betrieb von Windparks und hat das Konsortium bereits beim Sonderverfahren unterstützt. Abgabe der Angebote ist für den 19.07. vorgesehen. Ergebnisse der Ausschreibung werden für September/Oktober erwartet.

Für Ihre Rückmeldungen und eigene Einschätzungen steht unser Online-Forum als Austauschplattform zur Verfügung.

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