Gut besuchte Veranstaltung zur Bedeutung des Regionalplans

Das Bürgerforum Ortsentwicklung Wilhelmsfeld (B.O.W.) hatte für den 4.11.2022 zu einer Veranstaltung in die Gaststätte Olympia eingeladen. Thema war der „Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar“ und seine Bedeutung für die Wilhelmsfelder Ortsentwicklung.

Diese Veranstaltung war die Premiere für das Anliegen des B.O.W., ein Informations- und Gesprächsforum zum Thema Ortsentwicklung zu schaffen. Wir wollen damit dem nach unserem Eindruck weit verbreiteten Bedürfnis nach besseren Möglichkeiten zum Dialog der Bürgerschaft über die Ortsentwicklung Rechnung tragen. Damit verbunden ist die Hoffnung, durch mehr Dialog auch zu breit akzeptierten und nachhaltigen Lösungen für die Herausforderungen unserer Gemeinde zu kommen.

Im Zentrum der mit rund 40 Anwesenden sehr gut besuchten Veranstaltung stand ein Vortrag von Kreisrat Wilfried Weisbrod, Mitglied der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Vorsitzender des Planungsausschusses der Verbandsregion Rhein-Neckar, somit ein erfahrener Kenner des Regionalplans.

In seinem Vortrag erläuterte er rechtliche und planerische Grundlagen zum Regionalplan und dessen Rolle für die Entwicklung der Region und ihrer Gemeinden. Im Anschluss an den Vortrag entspann sich eine lebhafte Diskussion, in der viele offene Fragen und Details geklärt werden konnten.

Dem Regionalplan zufolge gehört Wilhelmsfeld zu den Gemeinden, für welche die Neuausweisung von Bauflächen für Wohn- und Gewerbezwecke auf die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs beschränkt ist. Dazu gehört auch, dass Wilhelmsfeld nur die aktuell im Regionalplan festgehaltenen bebaubaren Flächen nutzen kann. Eine Neuausweisung weiterer bebaubarer Flächen ist nicht mehr möglich.

Entsprechende Wünsche der Gemeinde wurden in diesem Jahr von der Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein Neckar daher abgewiesen. Nicht davon betroffen sind bereits im Flächennutzungsplan und den örtlichen Bebauungsplänen ausgewiesene Flächen wie z.B. das Baugebiet am Buchenhain. Dies wurde in einem Artikel der RNZ missverständlich wiedergegeben.

Grund für die Klassifizierung Wilhelmsfelds mit Beschränkung auf Eigenbedarf ist dessen Lage abseits der Entwicklungsachsen der Region, die entlang der großen Fernstraßen und Bahnverbindungen verlaufen. Ebenso wichtig sind aber die den Ort umgebenden Landschaftsschutzgebiete „Odenwald“ und „Bergstraße-Nord“ und die Bedeutung des Ortes für die Freiraumbelange der Region wie Natur-, Landschafts-, Biotop- und Gewässerschutz sowie als Entstehungsgebiet von Kaltluftmassen und als Naherholungsraum für die Bevölkerung der Metropolregion. All diese regional bedeutsamen Funktionen würde durch ein nicht beschränktes bauliches Wachstum Wilhelmsfelds beeinträchtigt.

Zur Frage der Rechtsverbindlichkeit, ob sich aus dem Regionalplan in seiner derzeitigen und künftigen Fassung Vorgaben zum zulässigen Umfang der Bebauung auf den zulässigen Flächen ableiten lassen, versprach Kreisrat Weisbrod genauere Informationen vom Regionalverband einzuholen.

Vortrag und Diskussion haben wohl allen Zuhörenden neue Einsichten vermittelt. Wir betrachten den guten Besuch der Veranstaltung als Ermutigung, unsere Arbeit fortzusetzen.

Für alle Anwesenden und auch für die, die nicht kommen konnten, werden wir die von Kreisrat Weisbrod verwendeten Folien seiner Präsentation auf der derzeit in Entwicklung befindlichen neuen Website des B.O.W. (www.bo-wilhelmsfeld.de) demnächst online stellen. Wer darauf nicht warten möchte, dem können wir den Foliensatz auch per E-Mail zusenden. Wenn Sie Interesse an Informationen über unsere Arbeit haben oder beim B.O.W. mitarbeiten möchten, sind Sie herzlich eingeladen. Sie erreichen das B.O.W. über die E-Mail-Adresse info@bo-wilhelmsfeld.de.

Thomas Perry

(Veröffentlichung im „Amtsblatt“ vom 23. November 2022) 

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